Bearbeitungsgebühren auch bei Geschäftskrediten unzulässig
von Administrator (Kommentare: 0)
Kreditinstitute dürfen auch von Geschäftsleuten (Einzelunternehmern) und Unternehmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühren berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof am 04. Juli 2017 in zwei Fällen (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 562/15) entschieden. Damit übernehmen die Karlsruher Richter die Grundsätze eines Urteils zu Verbraucherkrediten aus dem Jahre 2014. Danach haben die Banken ihren finanziellen Aufwand künftig allein über die Kreditzinsen zu decken.
Von diesem Grundsatzurteil profitieren nicht nur Unternehmen, die in Zukunft einen Kredit auf-nehmen, sondern auch jene, die in der Vergangenheit eine solche Gebühr bezahlt haben. Voraus-setzung für eine Rückforderung ist jedoch, dass die Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Bis Ende 2017 gilt das noch für Bearbeitungsgebühren, die ab 2014 gezahlt worden sind.
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